Kurskosten & Bundesbeiträge
Kursgeld und Prüfungsgebühren
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Bundesbeiträge: 50% Rückerstattung des Kursgeldes Seit 2018 erhalten Absolvent/-innen von Berufs- und höheren Fachprüfungen (eidg. Fachausweise und Diplome) schweizweit einheitlich eine Rückerstattung von 50% des bezahlten Kursgeldes. Dies unabhängig vom Wohn- und Schulkanton (nur der steuerliche Wohnsitz muss in der Schweiz sein) und unabhängig vom Bestehen der eidg. Prüfung. ALLE eidg. Lehrgänge von GET Zug und GET Winterthur sind beim Bund registriert, und zwar inklusive vorbereitender Kurse wie z.B. Grundlagenkurs Rechnungswesen, Personalassistent/-in HRSE usw. Beispiel: Wer sich bei GET auf die Berufsprüfung für Führungsfachleute vorbereitet, absolviert Leadership SVF, Management SVF, Vernetzung/Prüfungsvorbereitung sowie evtl. einen Grundlagenkurs Rechnungswesen. Nach Abschluss der Berufsprüfung erstattet der Bund 50% des Kursgeldes sämtlicher dieser Kurse zurück. Die Absolvent/-innen können nach der Prüfung die Beiträge direkt beim Bund beantragen, unabhängig davon, ob sie die eidg. Prüfung bestanden haben oder nicht (Info-Flyer, Verordnung über die Berufsbildung vom 15.09.2017 (Art. 66b, 66c, 66f). Die früheren kantonalen Regelungen (FSV - Fachschulvereinbarung) entfallen für den Bereich der Berufs- und höheren Fachprüfungen. |